Rechtsanwaltskanzlei Krämer – Experten für IT-Recht in Mannheim
Unsere Kanzlei in Mannheim ist auf IT-Recht spezialisiert und bietet maßgeschneiderte Beratung für Unternehmen, die sofort verfügbar ist. Unser Team besitzt fundierte Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des IT-Rechts, darunter Datenschutz, Softwarelizenzierung, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wir bei einem versehentlichen Datenleck helfen können: Die DSGVO schreibt in solchen Fällen schnelle Maßnahmen vor, um Daten zu schützen und Betroffene zu informieren.
Haben Sie Fragen oder stehen vor rechtlichen Herausforderungen im IT-Bereich? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter +49 621 12186700, und wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.
IT-Sicherheit für Unternehmen
In Zeiten zunehmender Cyberangriffe ist die IT-Sicherheit ein zentrales Thema für Unternehmen jeder Größe. Die Kanzlei Krämer unterstützt Unternehmen in Mannheim und Umgebung bei der Entwicklung und rechtlichen Absicherung von IT-Sicherheitskonzepten, die sowohl technisch als auch rechtlich höchsten Anforderungen entsprechen.
Ein Beispiel ist die Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO 27001, bei dem wir Unternehmen von der Planung bis zur Zertifizierung begleiten und auf Einhaltung aller rechtlichen Standards achten.
Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung im Bereich Cybersicherheit? Eine umfassende Analyse Ihrer IT-Infrastruktur kann helfen, Schwachstellen zu erkennen und rechtliche Absicherung zu schaffen. Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin unter +49 621 12186700.
IT-Recht im E-Commerce
Im E-Commerce entstehen viele rechtliche Herausforderungen, von der Gestaltung des Impressums bis hin zur sicheren Abwicklung von Transaktionen. Die Kanzlei Krämer steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite, um rechtliche Sicherheit in Ihrem Online-Geschäft zu gewährleisten.
Ein Beispiel ist die Integration eines Cookie-Banners, das DSGVO- und Telemediengesetz-konform sein muss.
Haben Sie Fragen zur rechtlichen Absicherung Ihres Online-Shops? Eine professionelle Prüfung Ihres Auftritts hilft Ihnen, Vorschriften einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden. Vereinbaren Sie ein Audit Ihres E-Commerce-Auftritts unter +49 621 12186700.
IT-Recht für Online-Dienstleister
Online-Dienstleister stehen vor besonderen rechtlichen Anforderungen, z. B. bei der Formulierung von Nutzungsbedingungen oder im Umgang mit nutzergenerierten Inhalten. Unsere Kanzlei bietet individuelle Lösungen für Online-Dienste jeder Art.
Ein Beispiel ist die rechtliche Absicherung eines Social-Media-Dienstes, der datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Anforderungen erfüllen muss.
Suchen Sie eine rechtliche Absicherung Ihrer Online-Dienste? Eine juristische Analyse Ihrer Plattform kann Ihnen helfen, Risiken zu minimieren. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung unter +49 621 12186700.
Erstellung und Prüfung von AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind das rechtliche Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Kanzlei Krämer unterstützt Sie bei der Erstellung und Prüfung individueller AGB, um klare und rechtlich belastbare Regelungen zu schaffen.
Ein Beispiel ist die Formulierung von Haftungsklauseln in SaaS-Verträgen, die Verfügbarkeit und Wartung klar regeln müssen.
Sind Ihre AGB rechtssicher? Eine professionelle Prüfung kann Streitigkeiten vorbeugen. Vereinbaren Sie einen Termin zur AGB-Prüfung unter +49 621 12186700.
Datenschutzberatung
Datenschutz ist in der digitalen Welt unerlässlich. Die Einhaltung der DSGVO und weiterer Vorschriften ist für Unternehmen verpflichtend. Wir beraten Sie zu Datenschutzthemen, einschließlich Datenschutzerklärungen und Datenschutz-Management-Systemen.
Ein Beispiel ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei einer neuen Kunden-App, um Risiken für Nutzer zu minimieren.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen alle Datenschutzvorgaben erfüllt? Eine umfassende Prüfung Ihrer Datenschutzprozesse hilft Ihnen, Bußgelder zu vermeiden. Vereinbaren Sie ein Audit unter +49 621 12186700.
Individuelle und ganzheitliche IT-Rechtsberatung
Die Kanzlei Krämer in Mannheim bietet maßgeschneiderte Beratungen im IT-Recht und versteht die spezifischen Anforderungen der digitalen Geschäftswelt. Ob einmalige Beratung oder langfristige Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter, wir unterstützen Sie in allen relevanten Bereichen des IT-Rechts.
Ein Beispiel ist die umfassende Begleitung eines Start-ups von der Gründung bis zum Markteintritt.
Suchen Sie professionelle Unterstützung im IT-Recht? Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Kontaktieren Sie uns unter +49 621 12186700 für eine kompetente Beratung.
Was versteht man unter einem Fachanwalt?
Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43c BRAO). Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für ihre Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Trotz der Bezeichnung „Fachanwalt“ ist dieser nicht auf die Rechtsberatung und -vertretung auf dem jeweiligen Gebiet beschränkt. Vielmehr kann er weiter auf allen Rechtsgebieten tätig werden.
Die Bezeichnung Fachanwalt vermittelt nur eine Spezialisierung. Um die Bezeichnung nutzen zu dürfen, müssen gegenüber der Rechtsanwaltskammer vertiefte Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen werden.
Um den Titel nicht zu verlieren, muss der Anwalt fortlaufend nachweisen, dass er sich weiterhin mit dem Thema auseinandersetzt. Dadurch ist aktualisiert, dass sein Wissen stets aktuell ist. Hierzu kann ein Anwalt auf dem jeweiligen Gebiet wissenschaftlich publizieren, Fortbildungsveranstaltungen besuchen oder als Dozent tätig sein.
Besondere Kenntnisse eines Fachanwaltes im IT-Recht
Nach der § 14 Fachanwaltsordnung sind für das Fachgebiet Informationstechnologierecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Wie der Name „Fachanwaltsordnung“ bereits zum Ausdruck bringt, handelt es sich bei diesen Anforderungen um vertiefte Spezialkenntnisse, über die auch in der Anwaltschaft nur ein geringer Anteil verfügt. Von 160000 zugelassenen Rechtsanwälten sind gerade einmal 684 Fachanwälte im IT-Recht (Bundesrechtsanwaltskammer, Fachanwaltsstatistik, Stand 1. Januar 2021, https://brak.de/fuer-journalisten/zahlen-zur-anwaltschaft/).
Profitieren Sie von unserer IT-Recht hochspezialisierten Kanzlei. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise als Fachanwalt im IT-Recht zur Seite. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf.