Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht

Erfahren Sie, warum Sie bei Fragen im Gesellschaftsrecht einen Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht beauftragen sollten.

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Allgemeines zum Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt in Deutschland, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet erworben hat. Diese Qualifikation wird durch die Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Voraussetzungen

  • Praktische Erfahrungen: Bearbeitung einer festgelegten Anzahl von Fällen im jeweiligen Fachgebiet.
  • Theoretische Kenntnisse: Erfolgreicher Abschluss eines speziellen Fachanwaltslehrgangs.

Tätigkeitsfelder

Ein Fachanwalt ist nicht nur auf sein Spezialgebiet beschränkt und kann in allen Rechtsgebieten tätig sein. Der Titel signalisiert vielmehr eine zusätzliche Spezialisierung und tiefergehende Expertise in einem bestimmten Bereich.

Fortbildungspflicht

Um den Titel zu behalten, muss der Anwalt regelmäßig Fortbildungen besuchen oder wissenschaftlich publizieren, um sicherzustellen, dass sein Wissen aktuell bleibt.

Was versteht man unter einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht?

Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsanwalt in Deutschland, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet erworben hat. Die Fachanwaltsordnung (FAO) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Verleihung dieses Titels.

Voraussetzungen und Nachweise

  • Praktische Erfahrungen: Mindestens 80 Fälle aus drei verschiedenen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, davon mindestens 40 gerichtliche Streitverfahren.
  • Theoretische Kenntnisse: Erfolgreicher Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs mit mindestens 120 Stunden und drei schriftlichen Prüfungen.

Tätigkeitsfelder

Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann in verschiedenen Bereichen tätig sein, darunter:

  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Laufende Beratung von Personengesellschaften und juristischen Personen (GmbH, UG, AG)
  • Beratung bei Unternehmensgründungen und Umwandlungen oder Unternehmensnachfolge
  • Vertretung in handelsrechtlichen Streitigkeiten

Im Jahr 2024 gab es 165.776 Anwälte in Deutschland. 2.148 davon sind Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht. Weitere Informationen finden Sie hier (Bundesrechtsanwaltskammer)​.

Theoretische Inhalte nach § 14 FAO

Die theoretischen Inhalte im Lehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht umfassen:

  • Handelsrechtliche Grundlagen
  • Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
  • Vertiefte Kenntnisse im Bereich des Gesellschaftsvertragsrechts
  • Besondere gesellschaftsrechtliche Streitverfahren
  • Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensumwandlungen und -umstrukturierungen
  • Unternehmensinsolvenz und Sanierung

Diese Inhalte vermitteln die nötigen Fachkenntnisse, um in diesem Bereich qualifiziert tätig zu sein.