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Der folgende Ausschnitt stammt aus dem Fachbeitrag „Praxisgerechter Umgang mit Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO. Empfehlungen für Unternehmen“ (Krämer/Burghoff, ZD – Zeitschrift Datenschutz, ZD 2022, 428).
Der Aufsatz stellt die Reichweite des Auskunftsanspruches nach Art. 15 DS-GVO und dessen Folgen für die datenschutzrechtlich verantwortlichen Unternehmen dar. Er befasst sich mit den aktuell vertretenen Rechtsansichten zu Art. 15 DS-GVO unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur und legt Strategien für die Verantwortlichen im praktischen Umgang mit diesem Anspruch dar. Gleichzeitig zeigt der Beitrag auch die rechtlichen und praktischen Grenzen des Auskunftsanspruchs auf und erörtert, in welchem Umfang eine Berufung auf diese Grenzen für die Verantwortlichen in der Praxis möglich ist.
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO Unternehmen vor große organisatorische Herausforderungen stellt. Zudem ist es so, dass bei Verstößen Bußgelder oder Gerichtsverfahren drohen. Insbesondere muss eine Anfrage grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet werden. Ohne eine entsprechende Planung ist es oft schwer, die rechtliche Anfroderungen zu erfüllen. Hierzu heißt es weiter in dem oben genannten Aufsatz:
Nach der geltenden Rechtslage ist der Umfang des Auskunftsanspruches gem. Art. 15 DS-GVO denkbar weit. Eine wünschenswerte Einschränkung des Auskunftsanspruches ist weder nach dem Wortlaut noch der Systematik unter der jetzigen Gesetzlage zu rechtfertigen. Daher sind Verantwortliche gut beraten, sich mit den aktuellen Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Der Aufsatz beschreibt, wie Prozesse in Unternehmen implementiert werden können, um den Aufwand bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches und die aufgezeigten rechtlichen Risiken hierbei zu minimieren.
Folgende Aussage eines Lesers hat die Redaktion der Zeitschrift ZD – Zeitschrift für Datenschutz an uns herangetragen. Dies zeigt, dass Unternehmen bei uns bestens in Fragen um dem Auskunftsanspruch nach der DSGVO aufgehoben sind.
Krämer und Burghoff ist eine sehr fundierte Darstellung der Thematik gelungen, die als reiche Quelle dienen kann. Die in den Fundstellen genannten Entscheidungen und Literaturpassagen zeigen, wie sorgfältig die beiden das Thema aufbereitet und ausgearbeitet haben.
Die Beantwortung von Anfragen nach Art. 15 DSGVO erfordert ein umfassendes Verständnis der Rechtslage und eine angemessene Vorbereitung. Dies gilt auch für die Organisation und Durchführung der Auskunftserteilungen. Denn sonst können Versäumnisse zu Störungen in Betrieben oder zu Bußgeldern führen. Aufgrund der technischen und rechtlichen Besonderheiten sind Ratsuchende gut beraten, einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt zu beauftragen.
Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befasst sich mit dem Recht auf Auskunft der betroffenen Person. Damit haben die betroffenen Personen das Recht, von dem Verantwortlichen zu erfahren, ob von ihnen personenbezogene Daten verarbeitet werden; falls ja, können die Betroffenen Zugang zu diesen Daten zu erhalten.
Das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzrechts. Denn es betrifft insbesondere den Schutz personenbezogener Daten. Es ermöglicht den Einzelpersonen, Kontrolle über ihre eigenen Daten auszuüben und Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
Die DSGVO ist derzeit der wichtigste rechtlichen Rahmens für den Datenschutz. Dieser ist auch für das IT-Recht relevant ist, da sie die Grundsätze und Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt.
Die DSGVO kann somit als ein rechtlicher Rahmen betrachtet werden, der bestimmte Anforderungen und Schutzmaßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext des IT-Rechts festlegt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwendung der DSGVO im IT-Recht von den spezifischen Umständen und der Art der Datenverarbeitung abhängen kann. Es können zusätzliche nationale Gesetze und Vorschriften gelten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten im IT-Bereich regeln.
Durch unsere Spezialisierung auf rechtlichen Fragen zur Digitalisierung im Bereich IT-Recht verstehen wir durch technisches Know-How und einem lösungsorientieren Ansatz die Belange unsere Mandanten aus dem IT-Bereich. Dadurch können wir die Anliegen unserer Mandanten technisch verstehen und optimale Ergebnisse finden. Nehmen Sie einfach zu uns Kontakt auf.