Zu unserem Hautgebieten gehört die rechtliche Beratung von IT-Unternehmen.
Hierzu begleiten wir Systemhäuser, Softwareentwickler und Programmierer außergerichtlich und gerichtlich. Zudem beraten wir Anbieter und Nutzer von Software und Hardware bei nationalen IT-Projekten.
Zu unserer Beratung gehören Rechtsfragen der Lizenzierung, des Vertriebs, der Softwareentwicklung (auch zu agilen Methoden), des Cloud Computing und Software-as-a-Service sowie der Open Source Software.
Gerne stehen wir Ihnen als Fachanwälte im IT-Recht zur Seite bei der Gestaltung Ihrer IT-Verträge. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf
Verträge und AGB für IT-Unternehmen
Einen Schwerpunkt der Betreuung von IT-Unternehmen spielt die Erstellung von AGB. Unser Portfolie beinhaltet insbesondere:
- Erstellen von Vertragswerken und AGB für Systemhäuser und Softwareentwickler
- Erstellung und Verhandlung von Rahmenverträgen im IT-Bereich,
- Gestaltung von Softwareentwicklungs- und Projektverträgen,
- Wartungs- und Pflegeverträge,
- „SLA“ – Service Level Agreements,
- Gestaltung und Überprüfung von Lizenzmodellen.
Unsre rechtliche Beratung von IT-Unternehmen umfasst auch Verträge für App- und Softwareentwickler
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA),
- Nutzungsvereinbarungen / Lizensierungen für browserbasierte Software („ASP“ / „SaaS“ / „PaaS“),
- Auftragsdatenverarbeitungsverträge
- Verträge von IT-Freelancern oder freien Mitarbeitern
- Onlinehändler / Webshop-Betreiber (eigene Webshops, eBay, Amazon u.a. (AGB, Impressum, Datenschutzerklärungen, Verbraucherschutz – B2B und B2C)
- Plattformbetreiber für z.B. Schulungs- und Fortbildungsportale.
Benötigen Sie für Ihr IT-Unternehmen eine rechtliche Beratung für ein Projekt, können Sie jederzeit unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen.
Selbstverständlich beraten wir IT-Unternehmen auch bei
- Softwareüberlassung (IaaS, PaaS, SaaS, ASP, Cloud etc.)
- Software-Lizenzverträge
- Projektverträge (u.a. Softwareentwicklung und Software-Customizing, Installation, Konfiguration)
- IT-Outsourcing-Projekte
- Provider- und Internetverträge
- Fragen des Rechtsschutzes von Software und App-Entwicklungen
- Softwarevertragsrecht
- eCommerce (rechtliche Betreuung von Online-Shops, Webseiten-Check)
- IT-Prozess oder IT-Litigation: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Vertretung in Schiedsverfahren
Benötigen Sie für Ihr IT-Unternehmen rechtliche Beratung, können Sie jederzeit unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Denn als hochspezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen bei Fragen zum IT-Recht zur Seite. Nehmen Sie daher einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf.