Kontakt
Friedrichsplatz 9
68165 Mannheim
Fax: 0621 121 867 09
Als spezialisierte Anwaltskanzlei bewerten wir rechtlicher Risiken im Urheberrecht und helfen Ihnen, die Regelungen dieses Rechtsgebiets umzusetzen.
Wir sind eine hoch angesehene Anwaltskanzlei für geistiges Eigentum. Wir helfen, ihre Werke vor illegalen Kopien zu schützen. Zu unseren jüngsten Fällen gehören Streitigkeiten um Videos, Social-Media-Content und vieles mehr.
Wenn Sie glauben, dass Ihre Urheberrechte verletzt werden, sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um erhebliche Summen geht. Wir helfen Einzelpersonen, ihre Werke zu schützen. Wir haben uns mit vielen Fällen von Urheberrechtsverletzungen befasst und können Ihnen daher hilfreiche Ratschläge und Unterstützung anbieten, damit Sie Maßnahmen ergreifen und Ihr Werk schützen können.
Wenn Sie einen in der Branche anerkannten Anwalt benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Unser Ziel ist es, Ihre kreativen Werke zu schützen und Ihre Urheberrechte effektiv zu verteidigen. Wir sind mit den neuesten Entwicklungen im Urheberrecht vertraut und können Ihnen dabei helfen, Verletzungen Ihrer Rechte zu erkennen und angemessene rechtliche Schritte einzuleiten.
Ob es um die Überprüfung von Verträgen, die Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen oder die Beratung zur Nutzung und Lizenzierung Ihrer Werke geht – wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Originalwerks automatisch das Recht, dieses Werk exklusiv zu nutzen und zu vervielfältigen. Es schützt das Werk vor unautorisierter Vervielfältigung oder Nutzung. In Deutschland wird es durch das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ (kurz: UrhG) geschützt.
Es ist nicht immer eindeutig, wer der Inhaber des Urheberrechts ist. Wenn beispielsweise Mitarbeiter eines Unternehmens ein Werk erstellen, ist normalerweise das Unternehmen, nicht der Mitarbeiter, der Rechteinhaber. Wenn das Unternehmen jedoch einen Dritten beauftragt, in seinem Namen ein Werk zu erstellen, kann der Dritte das Urheberrecht besitzen, sofern er die Rechte vertraglich nicht überträgt.
Markenrechte schützen Markennamen, Logos und Slogans. In Deutschland gilt das „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (kurz: MarkenG).
Eine Marke ist ein eingetragenes Recht, das durch ein Antragsverfahren erworben werden muss. Im Gegensatz dazu schützt das Urheberrecht verschiedene Arten von Werken wie Texte, Grafiken, Illustrationen, Fotografien, Softwarecode, Musik, Skulpturen und Videos. Das Urheberrecht ist zumindest in der EU kein eingetragenes Recht, sondern entsteht automatisch, sobald ein Originalwerk geschaffen wird.
In der Regel gilt es für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese Schutzdauer ist wesentlich länger als bei anderen Formen des geistigen Eigentums wie Geschmacksmustern oder Patenten. Somit besteht für den Rechteinhaber genug Zeit, um das urheberrechtlich geschütztes Werk zu vermarkten, beispielsweise durch eine Lizenzvereinbarung.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass jemand Ihr Urheberrecht verletzt hat, sollten Sie Beweise sammeln, idealerweise in Form von Screenshots und Website-Links. Anschließend sollten Sie sich mit einem erfahrenen Anwalt beraten. Das Ziel besteht immer darin, die Rechtsverletzung auf schnellstem und kostengünstigstem Weg zu lösen.