Kanzlei

Rechtsanwalt Michael Krämer - Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Herr Michael Krämer LL.M. (Exeter)

Mein Name ist Michael Krämer.

Ich bearbeite jedes Mandat engagiert und arbeite hart daran, meinen Mandanten schnellstmöglich zu liefern, was sie brauchen. Es macht mir großen Spaß, die Geschäftsabläufe meiner Kunden zu verstehen und langfristige Beziehungen zu ihnen aufzubauen.

Ich verfolge einen praxisorientierten Ansatz, um effektive Lösungen für Unternehmen zu entwickeln, die die wichtigsten Geschäftsziele meiner Kunden vorantreibt. Somit erhalten Unternehmer die Sicherheit und Freiräume, um sich ungestört auf das zu konzentrieren, was sie erfolgreich macht – nämlich die Führung ihres Unternehmens.

Kundenstimmen

„Herr Krämer ist ein Top Anwalt. Auch auf tiefer gehende und komplexe Fragestellungen zum Thema Mietrecht, Arbeitsrecht sowie allgemeine Rechtliche Beratung war für Herrn Krämer absolut kein Problem. Er antwortet immer sehr schnell und geht auf jedes Problem ein und findet immer eine Lösung. Ich kann Herr Krämer auf jeden Fall weiter empfehlen und werde auch langfristig weiterhin mit Herrn Krämer zusammen arbeiten. Vielen Dank!“

„I found Herr Krämer very helpful and consultative, he guided me through the complexities of the relevant German Law with ease. Thankfully he is fluent in English which was a serious plus for me as I am still in the intermediate stages of learning the language. He was very effective and more than doubled my payout and I must say his bill was less than expected, a pleasant surprise. I would recommend him to all.“

„Investition im Ausland – Herr Krämer erfasste die Problematik sehr schnell, konzipierte Wege, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden und zu erreichen. Er war jederzeit ein kompetenter und geduldiger Ansprechpartner, der das Anliegen sehr ernst nahm. Insbesondere die Kenntnisse über Internationale Handlungsmöglichkeiten beeindruckten.“

„Herr Krämer hat uns in kürzester Zeit ein Verarbeitungsverzeichnis sowie eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO für unser Unternehmen erstellt. Zudem hat er bereits bestehende Verträge geprüft. Wir sind mit der Tätigkeit von Herrn Krämer sehr zufrieden.“

Werdegang

  • Das Jurastudium und Referendariat absolvierte Herr Rechtsanwalt Michael Krämer in Saarbrücken, Heidelberg und Mannheim.

  • Dabei wählte er als Schwerpunkte Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und sammelte in namhaften Wirtschaftskanzleien in Mannheim und Karlsruhe praktische Erfahrungen in diesen Bereichen sowie im Datenschutzrecht.

  • Masterstudiengang an der University of Exeter in England und Verleihung des Titels LL.M. of International Business Law. Gegenstand der Abschlussarbeit war ein internationaler Rechtsvergleich von M&A-Regelungen in Europa.

  • Weitere internationale und berufliche Erfahrung konnte Herr Michael Krämer während seiner Tätigkeit in Kanzleien in London und Kapstadt sowie einem Besuch einer Summer School an der China University of Political Science and Law in Peking erwerben.

  • April 2020 – Dozent im IT-Recht bei einem deutschlandweit führenden Bildungsunternehmen.

  • Seit September 2020 – Lehrbeauftragter im IT-Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Vorträge & Veröffentlichungen

  • 04.04.2019 – „Online Marketing und Datenschutz“ – Mehrwertnetz Mannheim eG in Mannheim

  • 13.09.2018 – „Rechtssicher werben auf Social Media“ bei der Master Mind Community Mannheim

  • 24.04.2018 – „Auswirkungen der AÜG-Reform auf Werkverträge – Chancen und Risiken für Unternehmen“ bei der HRnetworx Online Konferenz

  • 02.03.2018 – „Die neuste Rechtsprechung zum Fremdpersonaleinsatz“ beim Seminar der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit in Frankfurt

  • 15.01.2018 – „Haftungsrisiken für Versicherungsvermittler – Rechtliche Grundlagen und Tipps für die Praxis“ bei Tecis Finanzberatung in Mannheim

  • 30.11.2017 – Trainer beim Workshop „Mitarbeiterentsendung ins Ausland“ beim 1. Heilbronner Außenwirtschaftsforum der IHK Heilbronn

  • 27.09.2017 – „Neuste Rechtsprechung zum Mindestlohn“ beim Unternehmerfrühstück der Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal und Kollegen in Mannheim

  •  22.07.2017 – „Neuste Rechtsprechung zum Mindestlohn“ beim Seminar der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit in Hamburg

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