EU stoppt Gutschein-Lösung: Reisende müssen keine Gutscheine für abgesagte Pauschal- und Individualreisen akzeptieren.
EU-Kommission bestätigt Recht der Verbraucher auf Rückerstattung bei abgesagten Reisen
In einem ausführlichen Frage-Antwort-Katalog hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland am 27.04.2020 Fragen zum Reiserecht geklärt und mitgeteilt, dass Reisende keine Gutscheine für abgesagte Pauschal- und Individualreisen akzeptieren müssen.
EU-Justizkommissar Didier Reynders habe sich bereits mehrfach klar geäußert: „Nach EU-Recht haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Rückerstattung bevorzugen. Alle Beteiligten sollten zusammenarbeiten, um ein Angebot von freiwilligen und abgesicherten Gutscheinen zu fördern, das für die meisten Verbraucher attraktiv wäre. Die EU-Kommission hat bereits im März 2020 einen Leitfaden veröffentlicht und ihre Position mit allen Mitgliedstaaten geteilt, um einen kohärenten und fairen Ansatz in der gesamten EU zu gewährleisten.“
Die EU-Kommission habe Verständnis für den außerordentlichen Druck auf den Tourismus- und Reisesektor. Die EU-Kommission arbeite deshalb mit den Mitgliedstaaten und den Interessenvertretern der Tourismusbranche zusammen mit dem Ziel, dass auf nationaler Ebene geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die einen vernünftigen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Unterstützung für Reise-und Tourismusunternehmen schaffen. Wenn möglich, sollten Verbraucher deshalb freiwillig einen Gutschein akzeptieren, der es ihnen ermöglicht, ihren Urlaub zu verschieben. Ein solcher Gutschein sollte erstattungsfähig sein, wenn er nicht genutzt wird, und gegen eine mögliche Insolvenz des Betreibers abgesichert sein. Auch bei Flügen sei klar: Für die Verbraucher gelten die europäischen Fluggastrechte, d.h. die Verbraucher entscheiden, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder sich das Geld zurückzahlen lassen. Die EU-Kommission habe bisher Schreiben von sieben Mitgliedstaaten erhalten, die die EU-Kommission aufforderten, die europäische Gesetzgebung zu den Passagierrechten zu ändern, so dass die Fluggesellschaften den Passagieren keine Rückerstattung leisten müssen und stattdessen nur Gutscheine anbieten.
Quelle: Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Nr. 9/2020 v. 05.05.2020 (https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/05/05/eu_newsletter_2020_09.pdf)
Die Pressemitteilung der EU gibt es hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20200427-eu-reiserecht-flugverkehr-tourismus-coronakrise_de